Aktive Schaltflächen können bei DSGVO-Inhalte-Blockade helfen, bei Hintergrund-Videos geht das nicht.
Unbedienbare Änderungen bei Hintergrund-Videos
Wenn Personen, die eine Webseite nutzen, im Fall von Hintergrund-Videos entsprechende Einstellungen machen möchten um diese sehen zu können, gibt es Probleme aufgrund von HTML. Ist das Video als "Hintergrund-Video" eingebaut, so lassen sich die Ersatz-Einblendungen des DSGVO-Consent-Banners nicht nutzen, weil sie nicht klickbar sind.
Cookie-Banner nutzen Dauerpräsenz
Ein Teil der Cookie-Banner - diese Funktionalität hat cookie.life von echonet nicht - blenden Interaktionsmöglichkeiten dauerhaft und auf jeder Unterseite des Webauftrittes ein. Diese Elemente sind zumeist kleine Icons, die sich entweder links oder rechts am unteren Bildschirmrand befinden und eine nachträgliche Steuerung der Einstellungen für die Zustimmung zur DSGVO anbieten.
Wer klickt nachher schon »Ja, bitte«?
Faktisch aber ist das Problem viel größer, denn auch ein schönes Video, das aufwändig und kostenintensiv produziert wurden, wird von den Nutzenden natürlich nicht so wertvoll empfunden, dass sie sich die Mühe machen, hier im Nachhinein die Einstellungen zu verändern - auch wenn sie könnten. Das passiert kaum, es nützt auch nichts sich einzureden, dass das den Personen, die die Webseite besuchen, möglich wäre.
Zustimmungsraten sinken, dramatisch...
Die Raten zur Zustimmung - dabei sind nahezu durchgehend alle Dienste und Services betroffen - sinkt dramatisch. Die Lust der Personen vor dem Bildschirm sich zu überlegen, welche Services akzeptiert werden und welche Dienste nicht akzeptiert werden, ist rasant gesunken. In den Messungen, die echonet mit dem Cookie-Banner-System cookie.life in den vergangenen Jahren machen konnte, zeigen einen dramatischen Rückgang der Zustimmung. Diese Quote wurde noch leicht - aber überraschend wenig - mit der Verpflichtung beschleunigt, dass die Ablehnung der Dienste genauso einfach sein muß, wie die Zustimmung. Damit war die Möglichkeit statt "Ja, ok" dann "Selbst einstellen" zu sagen und sich überlegen zu müssen mit welchen Cookies man einverstanden ist, um die Option "Nein, danke!" ergänzt und somit auch nur noch einen Klick entfernt.
Mit der Einführung der 3. Option des "Nein, danke", die echonet in den Cookie-Banner-Systemen eingeführt hat, ist hier nicht viel Bewegung zu sehen gewesen.
Cookie-Banner-Zustimmungen seit 2019
In mehreren Millionen Datensätzen verschiedener Webauftritte, die von echonet betreut werden und mit dem echonet DSGVO-Consent-Banner cookie.life ausgestattet sind und IP-Aufzeichnungen führen für die Zustimmung oder Ablehnung - wurden für die Statistik Daten ausgewertet. Die Zustimmungsrate u den optionalen Diensten nimmt dabei stetig ab.
- 2019: 90 bis 93 Prozent
- 2020: 87 bis 91 Prozent
- 2021: 79 bis 82 Prozent
- 2022: 69 bis 73 Prozent
- 2023: 57 bis 62 Prozent
Lösung: Eigene Dienste ohne DSGVO-Pflicht
Sinnvolle Lösung sind dagegen durchaus eigene Dienste, die von der Zustimmung der DSGVO-Abfrage einfach nicht betroffen sind. Denn die Frage, ob ein Video angezeigt wird und korrekt, schnell geladen werden kann, ist nicht zwingend von einem Service abhängig, der seinen Betrieb teilweise über Einnahmen aus dem Marketing, Tracking und Verfolgung von Nutzenden und Werbungscookies verdient. Die DSGVO und die ePrivacy-Richtlinie stören offenbar bewußt das Geschäftsmodell von manchen Unternehmen, insbesondere - aber nicht nur - in den USA, die explizit als "unsicherer Drittstaat" vom Datenschutz in Europa bezeichnet werden.
Hintergrund-Videos über echonet Video
Ohne Tracking, ohne Auswertung und - natürlich mit der Einbindung eines Services, der nicht auf der jeweiligen Webseite selbst installiert werden muß, daher mit einem notwendigen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag (AVV) ausgestattet - kann echonet nun den Webseiten-Betreibenden eine Videolösung mit einem eigenen System anbieten, das auf der Software PeerTube basiert.